2023

Der richtige Steuerberater für die eigene Firma

Jeder Gewerbetreibender sowie jeder Freiberuflich ist verpflichtet eine Steuerklärung beim Finanzamt einzurichten. Diese ist unmittelbar nach einem abgeschlossenen Arbeitsjahr vorzulegen. Hierfür gibt es gewisse Zeitrahmen, die nicht überschritten werden dürfen, weil das Amt andernfalls Sanktionen vergibt. Zugleich schätzt das Finanzamt die Steuerschuld, die der jeweilige Unternehmer dann sofort zu entrichten hat. Hierbei ist keine Ratenzahlung erlaubt. In der Regel übertrifft die Schätzung der Behörde die tatsächlich erforderliche Zahlung. Sobald die Steuererklärung jedoch fertig ist, kann der betreffende sie einreichen und bekommt, das Geld zurück, welches er eventuell zu viel bezahlt hat.