Allgemeine Informationen über Unternehmen für Inkasso

Begriff Inkassounternehmen/Inkassobüro

Bei einem Inkassounternehmen handelt es sich um ein Unternehmen, welches Dienstleistungen in Bezug auf den Einzug fremder Geldforderungen übernimmt. Dies erfolgt entweder in eigenen oder in fremden Namen. Zum Angebot hierbei gehört ebenfalls der Forderungskauf.

Angebotene Leistungen eines Inkassobüros

Inkassounternehmen bieten 2 Hauptleistungen an. Darunter zählen zum Einen die Inkassodienstleistungen und zum anderen der Forderungskauf. Im Folgenden wird auf diese Leistungen genau eingegangen.

Inkassodienstleistungen

Alle Inkassodienstleistungen von Unternehmen für Inkasso wie Inkassobüro Förstner GmbH, sind eine so genannte Rechtsdienstleistung, da fremde Forderungen als eigenes Geschäft eingezogen werden. Hierbei ist es irrelevant in welchem Namen (in fremden oder in eigenen Namen) der Einzug vonstattengeht. Eine Voraussetzung um diese Dienstleistung als Inkassounternehmen erbringen zu können ist, dass eine Registrierung bei der zuständigen Behörde vorhanden sein muss.

Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit einem Dienstleistungscharakter entsteht der Inkassoauftrag. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kommt der Vertrag entweder durch eine Bevollmächtigung oder nach einer Zession des Anspruchs auf den Forderungserwerber (Zessionär) zustande. Zum Anderen kann es aber auch sein, dass der Zessionär einen Erlös an den Alt-Gläubiger zurückgibt.

Das Angebot über die Dienstleistung des Einzugs der Forderungen wird durch das Mahnwesen, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens und die Beitreibung bezeichnender Forderungen komplettiert.

Es herrscht bei den Inkassounternehmen ein reger Wettbewerb mit Rechtsanwälten, da diese ebenfalls immer berechtigt sind Rechtsdienstleistungen zu übernehmen.

Forderungskauf

Es gibt keine Regulierung in Bezug auf den einzelnen vollständigen Erwerb von Forderungen zum Eigeninkasso, wenn die Rahmenbedingungen explizit ausgeschlossen werden. Dies geht auch nicht über den jeweiligen Ankauf hinaus. Hierzu gehört ein Fälligkeitsfactoring bei dem vollständigen Verlust der Finanzierungsfunktion und der Ankauf von Kreditportfolios.

Die Grundlage des Forderungskaufs bilden grundsätzlich die Regelungen des Kaufvertrages.

Neben diesen Hauptleistungen gibt es auch einige Nebenleistungen, welche Inkassobüros anbieten können. Ein Beispiel von einer Nebenleistung ist das Factoring.

Factoring

Bei dem zusätzlichen Angebot mancher Inkassounternehmen dem Factoring handelt es sich um eine Finanzdienstleistung. Hier werden laufend Forderungen erworben, welche auf Grundlage von Rahmenverträgen entstanden sind. Hierbei ist es aber wichtig, dass eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorhanden sein muss. Der Schuldner der Verbindlichkeiten ist hier der Kreditnehmer. Diese Form des Factorings ist aber keine Rechtsdienstleistung. Im Fall einer fehlenden Übernahme des Forderungserwerbers von dem vollen wirtschaftlichen Risiko von dem Alt-Gläubiger bei dem Einzug der Forderungen ist bei der Inkassodienstleistung zusätzlich eine Registrierungspflicht vorhanden. Hierbei ist der Kreditnehmer der Verkäufer der Forderungen. Die Grundlage des Factorings bilden wie beim Forderungskauf die Regelungen des Kaufvertrages. Im Gegensatz dazu ist das sogenannte unechte Factoring nur ein Darlehen.

Sonstige Dienstleistungen

Ein Inkassobüro bietet auch weitere zusätzliche Dienstleistungen an. Hierzu zählen unter anderem kaufmännische Hilfstätigkeiten. Diese werden meist im Bereich der Erstellung von Angeboten und Rechnungen übernommen. Daneben ist es auch möglich, dass das Inkassounternehmen die nicht einbringbaren Forderungen überwacht.

Teilen